Batterieverordnung

Chancen nutzen und
Herausforderungen meistern

Die Europäische Union hat die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542 veröffentlicht. Diese ersetzt die vorherige EU-Batterierichtlinie.

Sie regelt strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Entsorgung und das Recycling von Batterien, um Umwelt- und Sozialstandards zu verbessern.

Die Omnitron Griese GmbH ist einer der führenden Hersteller für mobile Stromversorgung in Europa und steht Kunden mit Kompetenz und Wissen zur Seite, um die Anforderungen der neuen Verordnung zu erfüllen.

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der neuen EU-Batterieverordnung!

Absicht der Verordnung

Im Rahmen der Einführung der EU-Batterieverordnung (BattVO) sind in den kommenden Jahren verschiedene, von der EU festgelegte Schritte relevant, die es umzusetzen gilt. Im Folgenden geben wir Ihnen eine kleine Übersicht über die einzelnen Anforderungen.

Anforderungen an Batterieerzeuger

Zum Erreichen dieser Ziele sind mit der Verordnung eine Reihe von Maßnahmen eingeführt worden, die Batterieerzeuger aber auch alle Wirtschaftsbeteiligten, die Batterien auf den europäischen Markt bringen, einhalten müssen.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung auf.

Stufenweises Inkrafttreten
der Anforderung

Fristen zur Erfüllung der Anforderungen von 2023 bis 2030

2023

Inkrafttreten der Verordnung

2024

Beschränkung für Gefahrstoffe in Gerätebatterien
(Art. 6)

Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit von wiederaufladbaren Industriebatterien, LV-Batterien und Elektrofahrzeugbatterien
(Art. 10)

Kennzeichnung von Batterien
(Art. 13)

Informationen über den Alterungszustand und die voraussichtliche Lebensdauer von Batterien
(Art. 14)

Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

2025

Informations- und Berichtserstattung
(Art. 74-75)

Registrierung und Sammlung von Altbatterien
(Art. 55-56; 59-61)

Sorgfaltspflichten
(Art. 48-50; 52)

Kennzeichnung von Batterien
(Art. 13)

CO₂-Fußabdruck für Elektrofahrzeugbatterien
(Art. 7)

2026

Recyclatgehalt prozentualer Anteil Kennzeichnung von Batterien
(Art. 13)

CO₂-Fußabdruck für bestimmte Industriebatterien
(Art. 7)

Leistungsklasse für den CO₂ -Fußabdruck für Elektrofahrzeugbatterien
(Art. 7)

2027

Beschränkungen für Gefahrstoffe in LV-Starter-, Industrie- und EV-Batterien
(Art. 6)

Batteriepass für LV- und bestimmte Industriebatterien
(Art. 77-78)

Leistungsklasse für den CO₂ -Fußabdruck für bestimmte Industriebatterien
(Art. 7)

Kennzeichnung von Batterien mit QR-Code
(Art. 13)

2028

CO₂ -Fußabdruck für LV-Batterien
(Art. 7)

Angabe des prozentualen Recyclatgehalt für Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel

Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit von Allzweck-Gerätebatterien
(Art. 9)

Anforderungen an die Elektrochemische Leistung und Mindesthaltbarkeit für LV- und bestimmte Industriebatterien
(Art. 10)

2029

2030

Leistungsklasse für den CO₂ -Fußabdruck für LV-Batterien
(Art. 7)

2036

Weitere Anforderungen schrittweise bis 2036

In unserem Dokument „Leitfaden zur Erklärung einer CE-Konformitätserklärung“ geben wir ein praktisches Beispiel, wie die Verordnung exemplarisch in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden könnte.

Direkt zum Download

Gruppierung der Batterien
nach Verwendungszweck

Die Batterien werden mit der neuen Verordnung nach ihrem Verwendungszweck in Gruppen eingeteilt.

Gerätebatterien

und versiegelte Batterien mit einem Gewicht von bis zu 5 kg für den allgemeinen Gebrauch, wiederaufladbar und nicht wiederaufladbar.

Elektrofahrzeugbatterien

die für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen bestimmt sind. (EV-Batterien)

Industriebatterien

und alle anderen Batterien mit einem Gewicht von mehr als 5 kg, die nicht zur Verwendung in Fahrzeugen oder leichten Transportmitteln bestimmt sind.

Batterie-Energiespeichersysteme

LV-Batterien

Gekapselte Batterien für leichte Verkehrsmittel
mit einem Gewicht von bis zu 25 kg.
Sie werden auch LMT-Batterien genannt.

Starterbatterien

Kraftfahrzeugbatterien für Start, Licht und Zündung.

Der CO²-Fußabdruck

Für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, LV-Batterien und EV-Batterien muss die Carbon Footprint-Erklärung dem Produkt beigefügt werden. In Zukunft soll das auch über einen QR-Code möglich sein.

Folgende Informationen muss die Carbon Footprint-Erklärung enthalten

Hersteller Informationen

Welcher Hersteller / Vollständige Adresse

Batteriemodell Informationen

Um welches Model handelt es sich?

Standort der Produktionsstätte

Vollständige Adresse

Informationen über den CO²-Fußabdruck

Berechnet in kg CO2-Äquivaltent pro 1 kWh der von der Batterie über ihre erwartete Lebensdauer gelieferte Gesamtenergie.

CO²-Fußabdruck

Differenziert nach Lebenszyklusphasen

ID-Nummer der EU-Konformitätserklärung

Weitere Informationen zur Konformitätserklärung

Weblink zur online Version

Online-Version des Dokumentes, das die Werte des CO2-Fußabdrucks belegt.

Gut zu wissen!

Die Berechnung und Offenlegung des CO2-Fußabdrucks ist zukünftig ein wesentlicher Bestandteil der EU-Batterieverordnung und entscheidend für die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft.  Dies betrifft allerdings bislang Batterien größer als 2 KWh und gilt verpflichtend ab 2027.

Gesundheitszustand der Batterie

LV-Batterien und EV-Batterien sowie stationäre Batteriespeichersysteme müssen mit einem Batteriemanagementsystem (BMS) ausgestattet sein. Das BMS ermittelt den Gesundheitszustand (State of Health) der Batterien, indem er den Zellausgleich und Ladezustand der Batterie aus den Spannungs- und Stromwerten herausliest.

In der Zukunft müssen alle LV-Batterien, EV-Batterien und Industriebatterien mit einer Kapazität über 2kWh, die in der europäischen Union auf den Markt kommen, elektronisch registriert werden. Das soll über den „Batteriepass“ aufgezeigt werden, der einen QR-Code und eine CE-Kennzeichnung enthält. Diese gewährleisten die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und die Rückverfolgbarkeit der Batterien.

Folgende Informationen muss der Batteriepass enthalten:

Hersteller und Marke der Batterie

Batterietyp

Chargen- oder Seriennummer

Kennung des Batteriemodells

Herstelldatum und Datum des erstmaligen Inverkehrbringens

Chemische Zusammensetzung

Potenzielle schädliche Stoffe

Wiederverwertbare Rohstoffe

Informationen über Reparatur, Wiederverwendung und Zerlegung

QR-Code zu den Informationen

Jede Batterie, die einen Batteriepass benötigt wird ein QR-Code zugewiesen. Dieser muss sichtbar aufgedruckt oder graviert werden und groß genug sein, dass er von Lesegeräten erfasst werden kann.

Ist das aufgrund der Art und Größe der Batterie nicht möglich, müssen die Begleitdokumente den QR-Code enthalten.

CE-Zeichen für jeden Batterietyp

Jeder Batterietyp, der auf den EU-Markt gebracht wird, muss sichtbar und lesbar das CE-Zeichen tragen.

Zukünftig soll eine notifizierte Zertifizierungsstelle die Kennzeichnung vergeben. Diese zeigt dann an, dass EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz eingehalten werden.

Auch hier gilt, ist das aufgrund der Art und Größe nicht möglich, muss es auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten angebracht werden. Die CE-Kennzeichnung muss dann die Identifikationsnummer der zertifizierenden Stelle sowie ein Gefahrenpiktogramm im Zusammenhang mit Lagerung, Verwendung und Transport aufweisen.

Recycling der Altbatterien

Die Verordnung sieht verbindliche Zielvorgaben bis ins Jahr 2031 für die Recyclingeffizienz und Verwertung vor.

So sollen bis zum 31. Dezember 2031 durch Recyclingverfahren 95% der Materialien verwertet werden können. Das betrifft die Bestandteile: Kobalt, Kupfer, Blei, Lithium und Nickel.

Gut zu wissen!

Stand heute kann eine CE-Konformitätserklärung für Batterien gemäß der EU-Batterieverordnung nur nach Modul A (Interne Fertigungskontrolle) erstellt werden.

Die Voraussetzungen für die Anwendung anderer Module, wie Modul B (EU-Baumusterprüfung) und Modul H (vollständige Qualitätssicherung), sind noch nicht vollständig etabliert, insbesondere da es noch keine benannten Stellen (Notified Bodies)  gibt, die für diese Verfahren zugelassen sind. Daher erfolgt die Konformitätserklärung zurzeit durch eine Hersteller-Selbsterklärung, wobei der Hersteller die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt, und die erforderliche technische Dokumentation erstellt.

Unser Leitfaden zur Batterieverordnung

Die neue Verordnung und die damit verbundenen Änderungen sind umfangreich und komplex.
In unserem Dokument „Leitfaden zur Erklärung einer CE-Konformitätserklärung“ geben wir ein praktisches Beispiel, wie die Verordnung exemplarisch in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden könnte.

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Der Leitfaden steht jetzt zum Download bereit:

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Die Omnitron Griese GmbH ist seit über 45 Jahren einer der führenden Hersteller und Partner für mobile Stromversorgung in Europa.

Unsere Kompetenz und Erfahrungen basieren auf Herstellung und Handel von Batterien und individuell entwickelten Akkupacks, so wie auf deren Zertifizierung und Zulassung.

Die neue EU-Verordnung für Batterien stellt Erzeuger von Batterien und batteriebetriebenen Geräten vor neue Herausforderungen. Wir, von Omnitron, stehen Ihnen mit unserem Wissen und unserer Kompetenz beratend zur Seite, um die Anforderungen der neuen Verordnung zu erfüllen.

Diese Seite dient dazu Industrieunternehmen, die Batterien in Ihren Anwendungen einsetzen, eine Unterstützung zu geben.

Wir von Omnitron Griese unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Verordnung.
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